Welche rechtlichen Ansprüche habe ich, wenn mein Flug Verspätung hat oder ausfällt?

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Erst kürzlich bin ich wieder mit Ryanair geflogen (nach London). Sicher nicht meine bevorzugte Airline, aber manchmal gibt es einfach keine guten Alternativen, wie auch in diesem Fall. Bereits auf dem Rollfeld und startbereit, kündigt der Kapitän schließlich an, dass es Probleme mit den Triebwerken gibt. Na das hörte sich natürlich vertrauenserweckend an. 45 Minuten später geht es wieder zurück zum Gate: Das Flugzeug wird gewechselt.
Mit 2,5 Stunden Flugverspätung heben wir schließlich ab. Während der Wartezeit habe ich bereits versucht, mich zu informieren, welche Rechte bzw. Entschädigungen mir bei welchem Grad an Verspätung eigentlich zustehen.

 

Die möglichen Ausgleichszahlungen zunächst kurz im Überblick:

  • Kurzstrecke bis 1500 km (innerhalb der EU): 250€
  • Mittelstrecke über 1500 km (innerhalb der EU) oder 1500-3500 km (Ziel außerhalb EU): 400€
  • Langstrecke: über 3500 km (Ziel außerhalb EU): 600€
  • Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen müssen Verpflegungsleistungen erbracht werden

 

Wie erhalte ich meine Entschädigung von der Fluggesellschaft?

Auch wenn man eindeutig im Recht ist, so versuchen die Fluggesellschaften oft alles, um eine Entschädigung des Fluggastes zu umgehen. Die Ansprüche auf eigene Faust durchzusetzen ist mit einer einfachen Anfrage an die Fluggesellschaft selten erreicht. Einen eigenen Anwalt dafür zu beauftragen macht bei dem Kostenrisiko auch wenig Sinn.
In den letzten Jahren haben sich für die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisierte Anbieter etabliert. Ein Kostenrisiko entsteht dabei nicht, stattdessen erhält der Anbieter im Erfolgsfall einen Anteil an der Entschädigungssumme. Ob der Flug für eine Entschädigung in Frage kommt, ist mit Flightright schnell geprüft, indem einfach die Flugdaten eingegeben werden. Bei einem positiven Ergebnis kann der Fall beauftragt werden.

 

Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung gegeben sein?

Lange nicht jeder Flug und  nicht jeder Grund für eine Verspätung reicht aus, um eine Entschädigungszahlung zu erhalten.

Örtliche Gegebenheiten

Wichtig ist zunächst einmal, dass der Flug der EU Fluggastrechteverordnung unterliegt. Dazu muss entweder Start oder Landung in der EU erfolgen.
Bei Landung in der EU muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben.

Ab wann ist der Flug relevant verspätet?

Weiter wird eine finanzielle Entschädigung erst ab 3 Stunden Verspätung oder Flugausfall wirksam. Dabei entscheidend ist nicht die Abflugzeit, sondern die Ankunftszeit. Kommt der Flug also über 3 Stunden später am Zielort an als geplant, kommt eine Ausgleichszahlung in Frage.

Außergewöhnlicher Umstand – Dann gibt es keine Entschädigung

Ein häufig gern genutzter Grund von Fluggesellschaften ist es, die Flugverspätung einem außergewöhnlichem Umstand zuzuschreiben, z.B. dem Wetter. Nicht immer berechtigt, aber häufig eben doch.

Ein außergewöhnlicher Umstand liegt generell dann vor, wenn sich die Verspätung nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft befand. Das kann zum Beispiel folgendes sein:

  • Wetterbedingte Flugstörungen wie Sturm, starker Schneefall oder beispielsweise Naturereignisse wie die Aschewolke des Eyjafjallajökull Vulkans auf Island in 2010
  • Streiks (nicht nur der eigenen Fluggesellschaft, ggf. auch z.B. Fluglotsenstreiks am Ankunftsflughafen)
  • Vogelschlag
  • Terrorgefahr
  • Sperrung des Luftraums

Kein außergewöhnlicher Umstand liegt bei technischen Defekten vor, wie z.B. Triebwerksproblemen, wie es auch bei mir der Fall war. Zum Glück der Fluggesellschaft waren wir am Ende aber noch keine 3 Stunden verspätet.

 

Weitere Fluggastrechte

  • Ab 5 Stunden Flugverspätung  besteht das Recht, vom Flug zurückzutreten und den vollen Ticketpreis wiederzubekommen.
  • Versorgungsleistungen am Flughafen: ab 2 Stunden, unabhängig der Flugstrecke: kostenfreie Getränke/Snacks, sowie E-Mails oder Fax und 2 Telefonate.
    Ab 3 Stunden Wartezeit bei Mittelstrecke, sowie 4 Stunden Wartezeit bei Langstrecke: zusätzlich Mahlzeiten
  • Flug verschiebt sich auf den nächsten Tag: Die Airline muss eine Hotelübernachtung, sowie den Transfer zum Hotel stellen.

 

Fazit: Es ist gut, dass die Fluggastrechteverordnung diesen Schutz der Fluggäste bietet. Die Durchsetzung der Rechte erfordert allerdings genaue Information über Gegebenheiten und Rechte. Aufgrund der nicht gerade geringen finanziellen Entschädigungszahlungen lohnt sich eine Durchsetzung aber für gewöhnlich. Wer sich nicht mehr als möglich damit beschäftigen will, kann einen der Dienstleister beauftragen und im Gegenzug auf einen Teil der Entschädigungssumme verzichten.
Bis zu 3 Jahre nach dem Flug hat man jedenfalls Zeit dazu.

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